Entschädigung bei
Flugverspätungen
Flugausfälle, Annulierungen und Flugverspätungen sind ein großes und nicht
seltenes Ärgernis. Bei großen Verspätungen kann dem Flugreisenden aber wie
bei einer Annulierung oder einem Flugausfall eine Entschädigung zustehen.
Das Entschädigungsrecht ist in der sogenannten Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar
2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen
für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91) geregelt.
Die Verordnung gilt bei allen Flügen, die von einem Flughafen in der Europäischen
Union starten und bei Flügen zu einem Zielflughafen innerhalb der EU, wenn
die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat. Sie gilt gleichermaßen bei Linienflügen,
Charterflügen und sogenannten Billigairlines.
Die Entschädigung ist pauschal und unabhänig vom Flugpreis, ein tatsächlicher
Schaden muss nicht nachgewiesen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet
sich nach der Entfernung. Bei Flügen mit einer Entfernung bis 1.500 Kilometern
beträgt die Entschädigung 250,00 € je Fluggast. Die maximale Entschädigungshöhe
ist 600,00 €.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verspätung, Annulierung oder der Flugausfall
auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die die Airline nicht beeinflussen
kann. Technische Defekte entlasten die Fluggesellschaft häufig nicht. Oft
liegt auch reines Organisationsverschulden seitens der Fluggesellschaft vor,
das nicht von der Entschädigungspflicht befreit. Hierunter können beispielsweise
krankheitsbedingte Ausfälle des Personals, defekte Bordeinrichtungen (z.B.
Toilette) oder – häufige Begründung der Airlines – verspäteter Vorflug fallen.
Im Übrigen stehen Ihnen bei Verspätungen ab 2 Stunden auch Versorgungsleistungen
zu, die von den Fluggesellschaften häufig vergessen werden. Sprechen Sie das
Personal vor Ort hierauf an, in der Regel wird man dann ihrer Bitte nachkommen.
Lassen Sie sich die Verspätung von Mitarbeitern der Airline bestätigen und
bewahren Sie Bordkarten und Buchungsunterlagen sorgfältig auf. Die Verspätung
lässt sich jedoch auch über Flugtracker und andere Datenbanken feststellen
und nachweisen.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen gegen verschiedene
namhafte oder auch kleinere Fluggesellschaften im Interesse der Mandanten
durchgesetzt. Lassen Sie sich also nicht von den vorgebrachten Gründen und
Entschudigungen der Airlines verunsichern.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern und übernehmen bei hinreichernder
Erfolgsaussicht gerne Ihre Vertretung.