Entschädigung bei Flugverspätungen
Flugausfälle, Annulierungen und Flugverspätungen sind ein großes und nicht
seltenes Ärgernis. Bei Verspätungen über 3 Stunden kann dem Flugreisenden
aber wie bei einer Annulierung, einer Nichtbeförderung oder einem Flugausfall
eine Entschädigung zustehen.
Wo ist das Entschädigungsrecht für Fluggäste geregelt?
Das Entschädigungsrecht ist in der sogenannten Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar
2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen
für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91) geregelt
und wird durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten
"großen Ankunftsverspätung" immer wieder gestärkt.
Bei welchen Flügen kann es eine Entschädigung für Verspätung geben?
Die Verordnung gilt bei allen Flügen, die von einem Flughafen in der Europäischen
Union starten und bei Flügen zu einem Zielflughafen innerhalb der EU, wenn
die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat. Sie gilt gleichermaßen bei Linienflügen,
Charterflügen und sogenannten Billigairlines und für Flüge im Rahmen einer
Pauschalreise.
Die Entschädigung ist pauschal und unabhänig vom Flugpreis, ein tatsächlicher
Schaden muss nicht nachgewiesen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet
sich nach der Flugdistanz. Bei Flügen mit einer Entfernung bis 1.500 Kilometern
(Kurzstrecke) beträgt die Entschädigung 250,00 € je Fluggast. Die maximale
Entschädigungshöhe ab einer Entfernung von ist 600,00 €.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verspätung, Annulierung oder der Flugausfall
auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die die Airline nicht beeinflussen
kann. Technische Defekte entlasten die Fluggesellschaft häufig nicht. Oft
liegt auch reines Organisationsverschulden seitens der Fluggesellschaft vor,
das nicht von der Entschädigungspflicht befreit. Hierunter können beispielsweise
krankheitsbedingte Ausfälle des Personals, defekte Bordeinrichtungen (z.B.
Toilette) oder – häufige Begründung der Airlines – ein verspäteter Vorflug
fallen. Lassen Sie sich - wenn möglich die Verspätung von Mitarbeitern der
Airline bestätigen und bewahren Sie Bordkarten und Buchungsunterlagen sorgfältig
auf. Die Verspätung lässt sich jedoch auch über Flugtracker und andere Datenbanken
feststellen und nachweisen.
Wie berechnet sich die Dauer der Verspätung?
Die Entschädigung richtet sich unabhängig von der Startzeit nach der Ankunftsverspätung
am Zielflughafen. Die Verspätungsdauer bestimmt sich daher allein nach der
zeitlichen Differenz aus der planmäßigen und der tatsächlichen Ankunftszeit.
Aber welcher Zeitpunkt steht genau für die tatsächliche Ankunftszeit?
Kommt es auf das Aufsetzen auf der Landebahn an oder auf das Erreichen der
Parkposition? Da es hierüber Streit zwischen Airlines und Fluggästen gab,
hat der Europäische Gerichshof präzisiert: die tatsächliche Ankunftszeit,
ist der Zeitpunkt, "zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird,
sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet
ist" (Urteil des EuGH vom 04.09.2014). Kleiner Tipp: machen Sie beim Aussteigen
aus der Tür einfach schnell ein Foto.
Kann ich bei Flugverspätungen auch vom Flug zurücktreten oder die Reise abbrechen?
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie von dem Flug zurücktreten
oder die Reise abbrechen. Sie haben dann zusätzlich einen Anspruch auf Erstattung
der Ticketkosten.
Welche Ansprüche habe ich bei der Abflugverspätung?
Bei Abflugverspätungen hat das Luftfahrtunternehmen in angemessenem Verhältnis
zur Wartezeit für Erfrischungen und Mahlzeiten zu sorgen. Die Leistungen sind
nach Verspätungsdauer und Flugdistanz gestaffelt. Auf Kurzstrecken bis 1.500
km haben Fluggäste bereits ab einer Verspätung von 2 Sunden Anspruch auf Getränke
und Snacks. Diese Unterstützungsleistungen werden von den Fluggesellschaften
häufig vergessen. Sprechen Sie das Personal vor Ort hierauf an, in der Regel
wird man dann Ihrer Bitte gerne nachkommen.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen gegen verschiedene
namhafte oder auch kleinere Fluggesellschaften im Interesse der Mandanten
durchgesetzt. Lassen Sie sich also nicht von den vorgebrachten Gründen und
Entschudigungen der Airlines verunsichern.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne und übernehmen bei hinreichernder
Erfolgsaussicht Ihre Vertretung.