Entschädigung bei Flugverspätungen
Flugausfälle, Annulierungen und Flugverspätungen sind ein großes und nicht seltenes Ärgernis. Bei großen Verspätungen kann dem Flugreisenden aber wie bei einer Annulierung oder einem Flugausfall eine Entschädigung zustehen.

Das Entschädigungsrecht ist in der sogenannten Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91) geregelt.

Die Verordnung gilt bei allen Flügen, die von einem Flughafen in der Europäischen Union starten und bei Flügen zu einem Zielflughafen innerhalb der EU, wenn die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat. Sie gilt gleichermaßen bei Linienflügen, Charterflügen und sogenannten Billigairlines.

Die Entschädigung ist pauschal und unabhänig vom Flugpreis, ein tatsächlicher Schaden muss nicht nachgewiesen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Entfernung. Bei Flügen mit einer Entfernung bis 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 250,00 € je Fluggast. Die maximale Entschädigungshöhe ist 600,00 €.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verspätung, Annulierung oder der Flugausfall auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die die Airline nicht beeinflussen kann. Technische Defekte entlasten die Fluggesellschaft häufig nicht. Oft liegt auch reines Organisationsverschulden seitens der Fluggesellschaft vor, das nicht von der Entschädigungspflicht befreit. Hierunter können beispielsweise krankheitsbedingte Ausfälle des Personals, defekte Bordeinrichtungen (z.B. Toilette) oder – häufige Begründung der Airlines – verspäteter Vorflug fallen.

Im Übrigen stehen Ihnen bei Verspätungen ab 2 Stunden auch Versorgungsleistungen zu, die von den Fluggesellschaften häufig vergessen werden. Sprechen Sie das Personal vor Ort hierauf an, in der Regel wird man dann ihrer Bitte nachkommen. Lassen Sie sich die Verspätung von Mitarbeitern der Airline bestätigen und bewahren Sie Bordkarten und Buchungsunterlagen sorgfältig auf. Die Verspätung lässt sich jedoch auch über Flugtracker und andere Datenbanken feststellen und nachweisen.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen gegen verschiedene namhafte oder auch kleinere Fluggesellschaften im Interesse der Mandanten durchgesetzt. Lassen Sie sich also nicht von den vorgebrachten Gründen und Entschudigungen der Airlines verunsichern.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern und übernehmen bei hinreichernder Erfolgsaussicht gerne Ihre Vertretung.
CHRISTIAN HOELKE
RECHTSANWALT

Christian Hoelke
Rechtsanwalt

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