Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten?
Zögern Sie nicht! Wenn Sie sich gerichtlich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einlegen.

Die möglichen Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung sind vielfältig. Ich raten Ihnen daher dringend, im Fall einer Kündigung unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich berate und vertrete Sie kompetent und ergebnisorientiert.

Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen wie Abmahnung, Befristung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Krankheit stehe ich zur Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen gerne zur Verfügung.
CHRISTIAN HOELKE
RECHTSANWALT

Christian Hoelke
Rechtsanwalt

Kehrwieder 3
D-18057 Rostock
tel: 0381/877 069 75
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