Sie haben eine
Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten?
Zögern Sie nicht! Wenn Sie sich gerichtlich gegen die Kündigung
wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang
der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage
einlegen.
Die möglichen Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung sind vielfältig.
Ich raten Ihnen daher dringend, im Fall einer Kündigung unverzüglich anwaltliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich berate und
vertrete Sie kompetent und ergebnisorientiert.
Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen wie Abmahnung, Befristung,
Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Krankheit stehe ich
zur Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen gerne zur Verfügung.